wunderkammer
wunderkammer – Grobauer e.U.
EPU
FN 456115 h
Handelsgericht Wien
1030 Wien
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
atelier-wunderkammer.at
elisabeth@atelier-wunderkammer.at
+43676/908 56 71
Inhaberin:
Elisabeth Gantner
– Trainerin (Mentaltraining, Software-Training)
– Dipl. Grafik-Designerin
– eLearning Managerin in Ausbildung
– freischaffende Künstlerin
– zert. Coach (Integratives Coaching)
– Psychologische Beratung (LSB) in Ausbildung unter Supervision
– Kräuterpädagogin
– Aromaberaterin
Datenschutz
1. wunderkammer – Grobauer e.U. – nachfolgend „Unternehmen“ genannt –
verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im
Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten.
Erhält das Unternehmen einen behördlichen Auftrag, Daten des
Auftraggebers herauszugeben, so hat es – sofern gesetzlich zulässig –
den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an
diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für
eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
2. Das Unternehmen erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der
Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur
Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen
gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere
bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung
beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und
Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.
3. Das Unternehmen erklärt rechtsverbindlich, dass er alle
erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der
Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.
4. Das Unternehmen ergreift die technischen und organisatorischen
Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach
Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und
Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte
Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen
jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür
notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den
Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der
Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm
betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag
unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem
Antragsteller mitzuteilen.
5. Das Unternehmen unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung
der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten
(Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes
personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der
von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen
Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
6. Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass er für die
vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art
30 DSGVO zu errichten hat.
7. Das Unternehmen wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm
überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle,
sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der
Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu
stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung
genannten Verpflichtungen notwendig sind.
8. Das Unternehmen ist nach Beendigung dieser Vereinbarung
verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten
enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu
vernichten. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen
technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach
Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach
Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom
Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format
herauszugeben.
9. Das Unternehmen hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren,
falls er der Ansicht ist, ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt
gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.
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